Ablauf Antragsstellung

Ihr Vorhaben können Sie ausschliesslich über unser Online-Gesuchsportal einreichen. Gefragt sind neben Projektinhalten auch Informationen zu Zielen, Budget und zu Ihrer Institution. Wir prüfen Ihre Anfrage auf formale Kriterien und legen Sie zur Beurteilung dem Stiftungsrat vor. Die Entscheide des Stiftungsrates über Förderbeiträge sind abschliessend – es besteht keine Rekursmöglichkeit.

Termine

Sie können zu jeder Zeit Ihr Gesuch bei der Milton Ray Hartmann-Stiftung eingeben. Der Stiftungsrat entscheidet zweimal im Jahr über Förderbeträge. 

Eingabefrist für die nächste Stiftungsratssitzung:

  • 31. Mai 2026

Bedingung für die Auszahlung von Beiträgen

Bei positivem Entscheid werden Förderbeitrag, Projektzielsetzungen sowie Zusammenarbeit und Berichterstattung in einer Fördervereinbarung geregelt. Der geförderte Betrag wird nach der Unterzeichnung der Fördervereinbarung ausbezahlt. 

Formales

Mit der Einreichung Ihres Gesuches, erklären Sie sich mit folgenden Bedingungen einverstanden: 

  • Wissen und Erfahrungen, die im Projekt gewonnen werden, stehen anderen Schulen, Institutionen und/oder Projekten zur Verfügung.
  • Im Falle einer Förderung ist es der Milton Ray Hartmann-Stiftung erlaubt, über Ihr Projekt zu berichten; allfällige Nutzungsrechte an Projekt-Artefakten werden mit der Stiftung geteilt.
  • Die Projektverantwortlichen erstellen einen Schlussbericht.