Bitte lesen Sie vorab unsere Förderkriterien. Diese leiten uns bei der Vergabe der verfügbaren Mittel.

Ablauf Antragsstellung

Ihr Vorhaben können Sie ausschliesslich über unser Online-Gesuchsportal einreichen. Gefragt sind neben Projektinhalten auch Informationen zu Zielen, Budget und zu Ihrer Institution. Wir prüfen Ihre Anfrage auf formale Kriterien und legen Sie zur Beurteilung dem Stiftungsrat vor. Die Entscheide des Stiftungsrates über Förderbeiträge sind abschliessend – es besteht keine Rekursmöglichkeit.

    Termine

    Sie können zu jeder Zeit Ihr Gesuch bei der Milton Ray Hartmann-Stiftung eingeben. Der Stiftungsrat entscheidet zweimal im Jahr über Förderbeträge. 

    Eingabefristen für die nächsten Stiftungsratssitzungen:

    • 21. Mai 2024
    • 14. Oktober 2024

    Bedingung für die Auszahlung von Beiträgen

    Bei positivem Entscheid werden Förderbeitrag, Projektzielsetzungen sowie Zusammenarbeit und Berichterstattung in einer Fördervereinbarung geregelt. Der geförderte Betrag wird nach der Unterzeichnung der Fördervereinbarung ausbezahlt. 

    Formales

    Mit der Einreichung Ihres Gesuches, erklären Sie sich mit folgenden Bedingungen einverstanden: 

    • Das Projekt ist auf die Entwicklung von Lehren und Lernen als die Kernprozesse von Schule und Unterricht ausgerichtet. Für alle weiteren Prozesse suchen die Schulen die Zusammenarbeit mit professionellen Anbietern (insbesondere für Aufbau und Einrichten technischer Infrastrukturen).
    • Wissen und Erfahrungen, die im Projekt gewonnen werden, stehen anderen Schulen und/oder Projekten zur Verfügung. 
    • Im Falle einer Förderung ist es der Milton Ray Hartmann-Stiftung erlaubt, über Ihr Projekt zu berichten; allfällige Nutzungsrechte an Projekt-Artefakten werden mit der Stiftung geteilt.
    • Die Projektverantwortlichen erstellen einen Schlussbericht.